Oliver Ertl Logo

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Rechtsanwalt Mag.Oliver Ertl
Hahngasse 25,1090 Wien
T: 0043 1 5122175, F: 0043 1 5122175 20
www.g-recht.at, ertl@g-recht.at

Welche Daten werden verarbeitet?

Die für die anwaltliche Tätigkeit und die damit im Zusammenhang stehenden berechtigten Interessen und gesetzlichen Verpflichtungen erforderlichen Daten. Wir betreiben kein Marketing (senden Ihnen somit auch keine Weihnachts- und Geburtstagswünsche), und tracken oder analysieren Sie nicht auf unserer Website.

Wir (das sind Mag. Oliver Ertl und –soweit fallbezogen erforderlich- seine Mitarbeiter, Substituten, Auftragsverarbeiter, Banken, Archivium, E-Mailprovider, Elektronischer Rechtsverkehr etc.) verarbeiten die personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Ihnen, Gerichten und Behörden, oder der Gegenseite, bzw. von Ihren Vertragspartnern erhalten. Weiters verarbeiten wir Daten, die wir von Auskunfteien, wie dem Kreditschutzverband von 1870, und aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Firmenbuch, Vereinsregister, Grundbuch, Medien) zulässigerweise erhalten haben.

Zu den personenbezogenen Daten zählen:

  • Ihre Personendaten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit etc.)
  • in Einzelfällen, streng fallbezogen (zB Strafakten, Asyl-oder fremdenrechtliche Verfahren) und nur soweit für den konkreten Fall inhaltlich erforderlich mit Ihrer Zustimmung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art 9 Abs 1 DSGVO) aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
  • Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten) und Authentifizierungsdaten (z. B. Unterschriftsprobe)

Darüber hinaus können darunter auch folgende Daten fallen:

  • Bankdaten und Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung (z. B. für Empfang und Weiterleitung von Zahlungen)
  • Dokumentationsdaten (z. B. Aktenvermerke, Einträge in Terminkalender, Protokolle)
  • Registerdaten
  • Bild- und Tondaten (z. B. Fotografien, Video- oder Telefonaufzeichnungen die Sie oder Vertragspartner und/oder Gegner uns zur Verfügung stellen)
  • Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

Ohne Daten keine anwaltliche Tätigkeit!

Sofern Sie uns die für die anwaltliche Tätigkeit und die damit im Zusammenhang stehenden berechtigten Interessen und gesetzlichen Verpflichtungen erforderlichen Daten nicht, oder nicht mehr zur Verfügung stellen wollen, müssen wir die Übernahme oder Weiterbetreuung eines Mandats ablehnen. Andere Daten werden wir von Ihnen nicht anfordern und/oder verarbeiten.

Für welche Zwecke?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften:

zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1b DSGVO):

Die Verarbeitung Ihrer Daten ist notwendig, um Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, Sie zu beraten, Verträge auf- und umzusetzen, kurz um Ihre Interessen anwaltlich zu vertreten, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, sowie bei Verwaltungsbehörden, Immobiliengeschäfte für Sie abwickeln zu können. Dazu zählt auch die Abwehr von Schadenersatz- und sonstigen Ansprüchen, die Sie oder Dritte aufgrund unserer Vertragsbeziehung gegen uns oder Dritte geltend machen, sofern wir nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung (insbes. §9Rechtsanwaltsordnung) unterliegen
Außerdem benötigen wir die Daten zur Abrechnung und Kommunikation mit Ihnen.

zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1c DSGVO):

Gesetzliche Verpflichtungen, denen wir als Rechtsanwalt und Unternehmer unterliegen, können die Verarbeitung und Auskunft über personenbezogene Daten erforderlich machen. Solche Verpflichtungen können sich beispielsweise aus den folgenden Gesetzen ergeben:

  • Rechtsanwaltsordnung, Zivil- und Strafprozessordnung, und anderen Verfahrensgesetzen
  • Bankwesengesetz und Geldwäschegesetz
  • Bundesabgabenordnung und sonstigen Steuergesetzen

im Rahmen Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO):

Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, erfolgt eine Verarbeitung ausschließlich gemäß den in der Zustimmungserklärung festgelegten Zwecken und im darin vereinbarten Umfang. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1f DSGVO):

Falls es zur Wahrung berechtigter Interessen von Mag. Oliver Ertl oder Dritter erforderlich ist, dass Ihre Daten über die Erfüllung des Vertrages hinaus bearbeiten werden, erfolgt fallbezogen eine Datenverarbeitung:

  • Abfrage bei Auskunfteien (z. B. Österreichischer Kreditschutzverband 1870) zur Ermittlung von Bonität oder zur Erfüllung von Geldwäschebekämpfungsvorgaben
  • Maßnahmen zum Schutz von MitarbeiterInnen, KlientInnen und des Eigentums der Kanzlei
  • Im Rahmen der Rechtsverfolgung

Wer hat Zugang zu Daten?

Innerhalb der Kanzlei diejenigen MitarbeiterInnen, die Daten zur Erfüllung der vertraglichen, und gesetzlichen Pflichten, und/oder zur Wahrung berechtigter Interessen benötigen.

Außerdem erhalten von uns beauftragte Auftragsdatenverarbeiter (insbesondere IT- Dienstleister und Serviceeinrichtungen) Ihre Daten, falls sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe benötigen. Die Auftragsverarbeiter sind vertraglich verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im nötigsten Ausmaß zu verarbeiten.

Sollte eine gesetzliche oder aufsichtsbehördliche Verpflichtung gegeben sein, können auch öffentliche Stellen Ihre Daten erhalten.

§9 der Rechtsanwaltsordung ist zentral für unsere Vertragserfüllung, Datenverarbeitung und Verschwiegenheitspflicht!

§ 9. (1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Er ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seinem Auftrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten.

(1a) Der Rechtsanwalt ist entsprechend den technischen und organisatorischen Möglichkeiten und den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege nach Maßgabe von Richtlinien gemäß § 37 Z 6 verpflichtet, für die zur Wahrung, Verfolgung und Durchsetzung der ihm anvertrauten Interessen notwendigen Einrichtungen, insbesondere um sich im Verkehr mit Gerichten des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 89a GOG) zu bedienen, Sorge zu tragen.

(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner Partei gelegen ist, verpflichtet. Er hat in gerichtlichen und sonstigen behördlichen Verfahren nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Vorschriften das Recht auf diese Verschwiegenheit. Gleiches gilt für die Gesellschafter sowie die Mitglieder der durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Aufsichtsorgane einer Rechtsanwalts-Gesellschaft.

(3) Das Recht des Rechtsanwaltes auf Verschwiegenheit nach Abs. 2 zweiter Satz darf durch gerichtliche oder sonstige behördliche Maßnahmen, insbesondere durch Vernehmung von Hilfskräften des Rechtsanwaltes oder dadurch, daß die Herausgabe von Schriftstücken, Bild-, Ton- oder Datenträgern aufgetragen wird oder diese beschlagnahmt werden, nicht umgangen werden; besondere Regelungen zur Abgrenzung dieses Verbotes bleiben unberührt.

(4) Bei Vorliegen eines der im § 8a Abs. 1 angeführten Geschäfte hat der Rechtsanwalt dem Bundesminister für Inneres (Bundeskriminalamt, Geldwäschemeldestelle gemäß § 4 Abs. 2 Bundeskriminalamt-Gesetz) auf Anfrage über alle ihm bekannten Umstände Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Klärung eines gegen die Partei gerichteten Verdachts auf Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) erforderlich ist. Diese Verpflichtung entfällt unter den in § 8c Abs. 1 zweiter Satz genannten Voraussetzungen.

(5) Die gutgläubige Mitteilung an den Bundesminister für Inneres (Bundeskriminalamt, Geldwäschemeldestelle gemäß § 4 Abs. 2 Bundeskriminalamt-Gesetz) gemäß §§ 8b und 8c gilt nicht als Verletzung der Verschwiegenheitspflicht sowie anderer vertraglicher oder durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften geregelter Bekanntmachungsbeschränkungen (Geheimhaltungspflichten) und zieht für den Rechtsanwalt keinerlei nachteilige Rechtsfolgen nach sich.

Wie lange werden Daten gespeichert bzw aufbewahrt?

Für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (Anbahnung und Abwicklung bis zur vollständigen Beendigung eines Mandats).
Darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, das sind grundsätzlich sieben volle Kalenderjahre ab dem Jahr der Beendigung des Mandats.

Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten ergeben sich unter anderem aus:

  • der Rechtsanwaltsordung (RAO): Akten sind von uns sieben Kalenderjahre ab Beendigung aufzubewahren. Das ist die Maximaldauer für die wir zur Aufbewahrung Ihnen gegenüber verpflichtet sind. Danach vernichten wir in der Regel die Papierakten und löschen alle Daten, es sei denn es ergäben sich besondere Haftungsrisken.
  • dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG): Zur Abwehr und Durchsetzung -insbesondere von Schadenersatz- Ansprüchen bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist (drei bis dreißig Jahre). Zur Aufbewahrung für 30 Jahre sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet!
  • der Bundesabgabenordnung (BAO): Akten sind sieben Kalenderjahre ab Beendigung aufzubewahren.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten

Sie haben gegenüber Mag Oliver Ertl

  • das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten
  • ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
  • ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts

Bitte senden Sie Ihr Ersuchen an ertl@g-recht.at

Die Grenze der Auskunfts- Berichtigungs- und Löschungspflicht ergibt sich aus den Zwecken der Vertragserfüllung, inkl Honoraransprüchen und unseren gesetzlichen Verschwiegenheits- und Aufbewahrungspflichten.
Beschwerden können Sie an die Österreichische Datenschutzbehörde www.dsb.gv.at richten.

Datensicherheit

Datensicherheit nehmen wir ernst.
Wir ergreifen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten und Ihre personenbezogenen Daten so zu verarbeiten, dass sie vor Zugriffen durch unbefugte Dritte geschützt sind.